Blade F5J
Wir weisen darauf hin, dass für den Betrieb von Flugmodellen und Coptern gemäß LuftVG eine ausreichende Haftpflichtversicherung erforderlich ist. Außerdem sind neue Verordnungen verabschiedet worden, die das Fliegen mit Coptern und Flugmodellen außerhalb von zugelassenen Modellflugplätzen einschränken und unter bestimmten Voraussetzungen ein Sachkundenachweis erforderlich ist. Außerdem sind Modelle ab einem Gewicht von 250 g kennzeichnungspflichtig.
Bitte informieren Sie sich vor dem Kauf und Inbetriebnahme eines Flugmodells oder Copters über die gesetzlichen Bestimmungen ihres Landes.
Weitere Hinweise liegen beim Kauf eines unserer Modelle der Betriebsanleitung bei.
Dies ist keine Rechtsberatung.
Zusätzliche und detailliertere Informationen können sie bei den zuständigen Dachverbänden DAeC und DMFV erhalten.
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